Die KfW fördert seit dem 1. Oktober den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“. Das Bundesbauministerium stellt Mittel zur Zinsverbilligung der KfW-Förderkredite bereit.
Am 1. Oktober ging das KfW-Förderprodukt „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN) an den Start. Damit soll der Bau flächeneffizienter, preisgünstiger und klimafreundlicher Wohnungen angestoßen werden. Die Förderung können alle Investoren beantragen, die solche Gebäude bauen oder einen entsprechenden Neubau kaufen wollen.
Die KfW setzt KNN im Auftrag der Bundesregierung um und kann auf Mittel des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) zurückgreifen, um den Zinssatz der Förderdarlehen gegenüber dem Marktzins zu verbilligen. Die zum Produktstart gültigen Konditionen veröffentlicht die KfW seit dem 1. Oktober auf ihrer Webseite. Das neue Förderprodukt ist befristet bis zum 31. Dezember 2025.
Die KfW fördert den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“ für Wohngebäude, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen:
– Der Effizienzhausstandard 55 muss erreicht werden.
– Die Wohnflächennutzung ist zu optimieren, indem je nach Größe der Wohnfläche eine Wohnung mit einer bestimmten Mindestzahl an Zimmern auszustatten ist.
– Es gelten Grenzwerte für bestimmte Kosten im Lebenszyklus des Gebäudes. So entstehen Gebäude mit niedrigeren Baukosten, die zugleich zu hohe Folge- und Nebenkosten vermeiden, die Bewohner belasten können.
Experten müssen bestätigen, dass die geforderten Standards eingehalten werden. Die Bestätigung ist Voraussetzung für eine Förderung und ist bei Antragstellung sowie nach Durchführung einzureichen.
Kunden beantragen die Förderdarlehen für den „Klimafreundlichen Neubau im Niedrigpreissegment“ über ihre Hausbank. Der Kreditbetrag liegt bei maximal 100.000 EUR pro Wohneinheit. Es können verschiedene Laufzeiten (ab vier Jahre bis maximal 35 Jahre) gewählt werden. Der Zinssatz wird aus Mitteln des Bundes verbilligt und in der Regel für 10 Jahre festgeschrieben.
Anträge stellen können Investoren sowie Ersterwerber von neu errichteten Wohngebäuden, unter anderem Privatpersonen, Wohneigentumsgemeinschaften, gewerbliche und kommunale Unternehmen, Verbände und Kammern oder auch Wohnungsbaugenossenschaften. Das Vorhaben muss spätestens 36 Monate nach Vollauszahlung des Förderdarlehens abgeschlossen sein und nachgewiesen werden. Weiterführende Informationen sind abrufbar unter www.kfw.de/296
Auch für Nichtwohngebäude gibt es Fördermöglichkeiten im Produkt „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“. Details sind unter abrufbar www.kfw.de/596
Kommunen erhalten einen Zuschuss, der direkt bei der KfW beantragt wird. Nähere Informationen gibt es unter www.kfw.de/498 oder www.kfw.de/499
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