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Die E-Rechnungsplicht 2025: Alle wichtigen Informationen für Ihr Unternehmen

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2024

Die digitale Transformation ist in vollem Gange und betrifft alle Bereiche des Wirtschaftslebens. Auch das Rechnungswesen ist davon nicht ausgenommen. Ab dem Jahr 2025 gilt eine generelle Pflicht zur Ausstellung und Übermittlung von elektronischen Rechnungen (E-Rechnungen). Doch was bedeutet das konkret für Unternehmen? In diesem Blogbeitrag beantworten wir alle wichtigen Fragen rundum die E-Rechnungspflicht 2025.

Sie wollen einen ersten kurzen Überblick in gut 4 Minuten? Dann schauen Sie unseren neusten Thekentalk zur E-Rechnungspflicht.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung, die elektronisch erstellt, übermittelt und empfangen wird. Sie kann in verschiedenen Formaten wie z.B. XML oder UBL vorliegen. Im Vergleich zu Papierrechnungen bietet die E-Rechnung zahlreiche Vorteile, wie schnellere Bearbeitungszeiten, reduzierte Kosten und eine höhere Effizienz im Rechnungswesen.

Wer ist von der E-Rechnungspflicht 2025 betroffen?

Ab dem Jahr 2025 sind alle Unternehmen verpflichtet E-Rechnungen auszustellen und zu übermitteln.

Welche Schritte müssen Unternehmen jetzt unternehmen?

Um sich auf die E-Rechnungspflicht 2025 vorzubereiten, sollten Unternehmen folgende Schritte unternehmen:

  1. Technische Infrastruktur prüfen:
    Unternehmen sollten prüfen, ob ihre bestehende IT-Infrastruktur für den Empfang und die Verarbeitung von E-Rechnungen geeignet ist. Gegebenenfalls müssen Hard- und Softwarelösungen angepasst oder neu beschafft werden. Grundsätzlich reicht aber eine Mail-Adresse, an die wir die E-Rechnung versenden dürfen.
  2. Prozesse und Workflows optimieren:
    Der Umstieg auf E-Rechnungen bietet die Chance, Prozesse und Workflows im Rechnungswesen zu optimieren und zu automatisieren. Unternehmen sollten daher ihre internen Abläufe analysieren und anpassen.
  3. Evtl. Mitarbeiterschulen:
    Die Umstellung auf E-Rechnungen erfordert evtl. auch eine Schulung der Mitarbeiter, insbesondere in Bezug auf die neuen technischen und organisatorischen Anforderungen.
  4. Freiwillige Umstellung prüfen:
    Unternehmen können bereits vor dem Jahr 2025 auf E-Rechnungen umsteigen und so von den Vorteilen profitieren. Eine freiwillige Umstellung kann auch als Testlauf für die spätere Pflicht genutzt werden.

Fazit: E-Rechnungen haben viele Vorteile

Die E-Rechnungspflicht 2025 ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung des Rechnungswesens. Unternehmen sollten sich frühzeitig auf die Umstellung vorbereiten und Vorkehrungen treffen, damit die Umstellung reibungslos funktionieren kann.

Foto: pixabay.com

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