Das neue Hinweisgeberschutzgesetz ist am 02. Juli 2023 in Kraft getreten. Dieses Gesetz und die ihm zugrundeliegende EU-Richtlinie 2019/ 1937 sollen einen besseren Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben, gewährleisten. Es verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten, eine Meldestelle einzurichten.
Im Rahmen der Umsetzung der gesetzlichen Verpflichtung haben wir für die Unternehmen der Zajadacz-Gruppe daher eine Meldestelle nach den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes eingerichtet.
Hinweise können ab sofort über ein Onlineportal schriftlich eingegeben werden. Sollten Ihnen Rechtsverstöße in Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder Missstände am Arbeitsplatz auffallen, können Sie diese hier vertraulich melden.
Missstände oder Verstöße im Sinne des Gesetzes sind zum Beispiel:
Die Meldestelle finden Sie unter
www.hinweisgeber-grosshandel.deDort erhalten Sie weitere Informationen und können Ihren Hinweis direkt eingeben. Die Nutzung des Portals ist einfach und hat viele Vorteile:
Alternativ steht es Ihnen frei, sich an eine externe Meldestelle des Bundes oder Landes zu wenden. Zentrale Meldestelle des Bundes ist das Bundesamt für Justiz (
www.bundesjustizamt.de ). Auf dieser Seite finden Sie auch weitere für die Entgegennahme von Hinweisen zuständige Behörden.
1https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO.html